Zwei Fragen werden in der öffentlichen Debatte häufig vermischt. Die eine: Kann KI im Steuerbereich nützlich sein — kurze Antwort: ja, in Hilfsaufgaben. Die andere: Kann ein Konversationsmodell den Prozess der Prüfung, Klassifikation und Selbstveranlagung der spanischen Steuererklärung einer natürlichen Person ersetzen. Hier lautet die Antwort nein, und wir erklären sechs operative und regulatorische Gründe.

1 · Das Modell hat keine Ihrer realen Steuerdaten

Eine Steuererklärung ist keine theoretische Übung. Sie stützt sich auf nachvollziehbare Daten: exakte Quellensteuerbeträge je Zahler (Formular 190), Anschaffungs- und Veräußerungswerte von Investmentfonds, Kapitalerträge je Institut (Formular 193), Sozialversicherungsbeitragsbasen, Katasterwerte für die Imputation von Immobilieneinkünften (Art. 85 LIRPF), Energieausweise für Sanierungsabzüge. ChatGPT hat nichts davon. Es hat nur, was der Nutzer eintippt. Tippt der Nutzer brutto, wo netto gefragt war, erkennt das Modell die Inkonsistenz nicht und liefert ein plausibles, aber falsches Ergebnis. Die Verantwortung trägt der Steuerpflichtige nach Artikel 191 LGT.

2 · Der Wissensstichtag liegt vor der aktuellen Kampagne

Sprachmodelle haben einen bekannten Wissensstichtag. Das Steuerrecht wird jedes Jahr aktualisiert. Für die Kampagne 2025 in Spanien gehören dazu: Anpassungen der Stufen und Schwellen in Artikel 20 LIRPF, Ende-2025 modifizierte regionale Abzüge, neue TEAC-Doktrin, aktualisierte DGT-Kriterien in verbindlichen Auskünften und die neue Meldepflicht für Kryptoassets im Formular 721. Das Modell kennt nicht, was außerhalb seines Trainings lag. Schlimmer: Es weiß nicht, dass es nicht weiß — es generiert selbstbewusste Antworten mit veralteten Daten.

3 · Die Folgekosten eines Fehlers sind langgezogen

Eine fehlerhafte Erklärung kann sich in mehrere kostspielige Richtungen bewegen:

4 · Keine berufliche Haftung oder Versicherung

Ein bei der REAF eingetragener Steuerberater hält eine Berufshaftpflichtversicherung. Bei einem Fehler in der Erklärung deckt die Versicherung den entstandenen Vermögensschaden. Das KI-Modell hat diese Deckung nicht, ebenso wenig die anbietende Plattform. Die Nutzungsbedingungen entlasten den Nutzer ausdrücklich von jeder Verantwortung für auf Modellausgaben gestützte Entscheidungen. Praktisch bleibt der Steuerpflichtige allein gegenüber der AEAT.

5 · Datenschutz ist nicht trivial

Vollständige persönliche und finanzielle Daten in eine Konversation mit einem KI-Modell zur Berechnung der Steuererklärung einzugeben, stellt eine der DSGVO und dem spanischen Datenschutzgesetz (LOPDGDD) unterliegende Verarbeitung dar. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung beim Modellanbieter, Aufbewahrungsfristen, internationale Übermittlungen außerhalb des EWR und die praktische Ausübung der Rechte aus Art. 15 DSGVO bleiben bei vielen KI-Diensten offene Fragen. Die AEAT operiert unter der Schweigepflicht des Art. 95 LGT — bekanntes und begrenztes Regime.

6 · Was KI im Steuerprozess leisten kann

Die Schlussfolgerung ist nicht KI-feindlich. Generative KI, in den Workflow eingebettet, leistet in drei Hilfsaufgaben Wert:

Reale Kostenkalkulation

Das Argument des viralen Threads waren Beraterhonorare. 150 € gegen die Gratisnutzung des Modells. Die Rechnung muss jedoch die erwarteten Fehlerkosten einbeziehen. Ein ausgelassener regionaler Abzug — Madrid, Katalonien, Andalusien, Valencia — kann zwischen 500 € und 1.237 € Steuer kosten. Auslassung der Art.-7.p-Befreiung für Auslandsarbeit kann 14.424 € auf der 60.100-Euro-Befreiungsobergrenze beim 24 %-Satz erreichen. Die Sanktion nach Art. 191 LGT für Ungenauigkeit liegt zwischen 50 % und 150 % der unterversteuerten Steuer. Der Schwellenwert liegt deutlich unter den Beraterhonoraren.

Unsere Position

Wir nutzen KI-Modelle intern für begrenzte Aufgaben: Entwurf von Normtexten, Suche in TEAC-Doktrin, Erstanalyse von Anlagedepotauszügen. Wir verwenden sie nie als Ersatz für die Berechnung der Steuerschuld oder für das berufliche Urteil zu Einkünfteklassifikation, Wohnsitzbestimmung oder Sonderregimen. Diese Entscheidung treffen wir schriftlich, mit Berufshaftpflicht, mit aktueller Kenntnis des laufenden Steuerjahrs und mit dokumentarisch belegter Akte. Wir empfehlen Steuerpflichtigen, KI zum Verstehen zu nutzen, nicht zum Einreichen.